Da ich Wahlärztin bin, verrechne ich nicht direkt mit den Krankenkassen. Dadurch entstehen Kosten beim Erstgespräch. Patienten können ihre Rechnung bei der Kasse einreichen, um einen Teil rückerstattet zu bekommen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass nicht eingehaltene Termine oder Termine, die weniger als 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert werden, mit einer Beratungsstunde in Rechnung gestellt werden. Ich verstehe, dass es gelegentlich unvorhergesehene Umstände gibt, die dazu führen können, dass ein Termin nicht wahrgenommen oder rechtzeitig storniert werden kann.
Dennoch bitte ich um Ihr Verständnis dafür, dass ich eine Stornierungsfrist von 12 Stunden benötige, um meinen Ordinationsbetrieb effizient zu organisieren und anderen Patienten die Möglichkeit zu geben, Termine zu buchen.